Patient geht ins Altersheim
«Guten Tag Frau Landolt, ich bin seit Jahren Patient bei Ihnen und nun ist es so weit. Ich möchte mich bei Ihnen verabschieden, ich komme nicht mehr. Sie können meinen geplanten Termin für die jährlichen Kontrolle in ihrer Agenda streichen.»
Auf meine Frage, warum denn das? – Bekomme ich vom Patienten die Antwort, «wissen Sie, ich gehen nun ins Altersheim.»
Das mag sich im ersten Moment etwas lustig anhören, aber ich möchte dies ganz gerne mal aufgreifen, denn dies ist kein gestelltes Telefonat und kein Einzelfall. Nein, dies begegnete mir schon öfter in meinem Praxis-Alltag. Ich frage ich mich in diesem Moment schon ernsthaft: «Warum wird eigentlich so gedacht?»
Der Patient zieht ja erstmal nur um. Natürlich wird es voraussichtlich seine letzte Wohnadresse sein, aber eben – er zieht doch vorerst nur mal um?
Aus zahnmedizinischer Sicht ist es uns sehr wichtig, dass ganz speziell ein Altersheim-Patient nach wie vor sehr gut betreut und versorgt wird. Vor allem in der heutigen Zeit, wo viele ältere Patienten durch Implantat-Lösungen nach wie vor «ihre eigenen Zähne» haben.
Ist doch das Essen oftmals im hohen Alter etwas vom Einzigen, was einem noch bleibt, was man noch so richtig geniessen kann, Dass dies auch so bleibt, braucht es ein intaktes Gebiss, was eine gute Mundhygiene voraussetzt. Wir können oftmals beobachten, dass der Mensch sehr schnell «abgibt», wenn dies nicht mehr gegeben ist.
Somit erwarten wir einen langjährigen Patienten, der einfach mal ins Altersheim umzieht, nach wie vor bei uns in der Praxis zur jährlichen Kontrolle. Es gibt immer Möglichkeiten. Oftmals begleiten die eigenen Angehörigen oder auch das Pflegepersonal.
Sollte der Patient gar nicht mehr mobil sein, kommen wir auch gerne mit unserer mobilen Zahnarzt-Einheit auf Heimbesuch.
Für Altersheim-Patienten ohne eigenen Zahnarzt gibt es mittlerweile auch die hausinterne Lösung, welche durch das Altersheim selbst organisiert werden kann. Somit ist heute jedem Altersheim in unserer Region ein Zahnarzt zugeteilt, der für die Belange der Bewohner zuständig ist, die sich beim Eintritt dafür über den Fragebogen angemeldet haben.